Batterieverordnung
Inhalt druckenHinweis zur Batterieverordnung
Im Zusammenhang mit dem Verkauf von Batterien und Akkus sind wir als Händler gemäß Batterieverordnung verpflichtet, Sie als Verbraucher auf folgendes hinzuweisen:
Sie sind gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus zurückzugeben. Sie können diese nach Gebrauch in unserem Geschäft oder in einer kommunalen Sammelstelle zurückgeben.
Wir sind als gewerblicher Verkäufer von Starterbatterien für
Fahrzeuge nach § 6 Abs. 1 BattV verpflichtet, ein Pfand in Höhe von 7,50
Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, sofern der Käufer der
neuen Batterie beim Kauf keine gebrauchte Starterbatterie zurückgibt.
Das Pfand erstatten wir bei Rückgabe einer Starterbatterie. Bitte
schicken Sie die Batterie an :
Autohaus am Felsenbrunnen
Stiegler Gmbh
Schloßstraße 17
92289 Ursensollen/Hohenkemnath
Alternativ können Sie Ihre alten Batterien bei den öffentlichen Sammelstellen in Ihrer Gemeinde oder überall dort abgeben, wo Batterien der betreffenden Art verkauft werden.
Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Pb, Cd oder Hg) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen.
Hg = Batterie/Akku enthält Quecksilber Cd = Batterie/Akku enthält Cadmium Pb = Batterie/Akku enthält Blei
